Freitag, 22. Juni 2007
Grenzen der Herrschaft Teil III: Und das Parlament?
Der zweite Teil aus dem Buch "Grenzen der Herrschaft - die Endzeit der Machthierarchien" von Jaroslav Langer (1988).
Teil I: Und die Parteien?
Teil II: Und die Regierenden?
Teil III: Und das Parlament?
Teil IV: Und die Wähler?
Teil V: Aus der Einführung des Buches
Und das Parlament?
”Das Parlament als gesetzgebende Versammlung vom Bürger frei gewählter Vertreter hat sich grundsätzlich bewährt, und ich kann mir einstweilen keine bessere Einrichtung zu diesem Zweck vorstellen....”
(Jaroslav Langer)
”Der ursprüngliche Gedanke des Parlamentarismus war die Eindämmung der absoluten Macht des Herrschers. Die Regierungen waren in ihrem Ursprung nur begrenzt an der Macht beteiligte Herrschaftsinstrumente des Monarchen, eine Art aufgewerteter, immer mehr an Bedeutung und Selbständigkeit gewinnender Kronrat. Aus der Sicht des repräsentativen Prinzips waren sie also Gremien, an die der Herrscher zunehmend Teile seiner Macht ”delegierte”, und als solche waren sie der Herrschaftssphäre integrativ zugeordnet.
Das Parlament dagegen war ein repräsentatives Organ der Beherrschten, das ihre Zustimmung oder Ablehnung gegenüber der Herrschaftsgruppe geltend machen sollte. Die Regierung und das Parlament gehörten also, was die Machtinteressen betraf, zu zwei antagonistischen Gesellschaftsgruppen, und ihre gegenseitige Beziehung hatte eine Ausgleichsfunktion.
Das drückte sich darin aus, daß das Parlament durch ein Mißtrauensvotum die Regierung stürzen konnte, und die Regierung umgekehrt die Möglichkeit hatte, das Parlament aufzulösen und Neuwahlen anzuordnen, wenn sie der Meinung war, seine Zusammensetzung und/oder seine Handlungen entsprächen nicht mehr dem Willen der Wähler.
Diese gegenseitige Kontrollfunktion der Regierung auf der einen und des Parlamentes auf der anderen Seite machte das Wesen der klassischen Demokratie aus...
Wenn wir die gegenwärtige Parteienlandschaft mit ihrem ”links-rechts” Schema mit dem englischen Zustand von 1867 mit seinem ”liberal-konservativ” Schema vergleichen, werden uns grundlegende Unterschiede auffallen. In den englischen Städten, Grafschaften und Gemeinden gab es natürlich Menschen und dadurch Wähler mit liberaleren und konservativeren Ansichten und Einstellungen, die dementsprechend die Wahl ihres Kandidaten trafen.
Sie bildeten auch Lokalvereinigungen, um auf dessen Aufstellung und Wahl Einfluß zu nehmen. Das war aber ausschließlich eine Angelegenheit des einen Wahlkreises, die bereits mit dem Nachbarwahlkreis nichts zu tun hatte. Für die Aufstellung und Wahl war die Person des Kandidaten ausschlaggebend, seine persönlichen Qualitäten, sein Sachwissen und seine Integrität und vor allem die persönliche Autorität, die er im Wahlkreis genoß...
Aus heutiger Sicht betrachtet, gab es damals nur Wahlen von Parteilosen durch Parteilose.
Erst das Entstehen landesweit durchorganisierter und hierarchisch gegliederter Parteien mit ihren Entscheidungsgremien auf höherer und höchster Ebene brachte auch etablierte Machtgruppen von Funktionären und Berufspolitikern mit sich, was zu immer stärkerer Machtkonzentration sowohl außerhalb der Basis als auch außerhalb des Parlamentes führte.
Die Parteizentralen und ihre Machtträger übernahmen monopolistisch die Entscheidungsbildung nicht bloß für eigene Parteimitglieder, sondern auch für die parteilosen Wähler, die eine überwältigende Mehr-heit des Staatsvolkes darstellen.
Die Wähler haben zwar Parlamentsabgeordnete, nicht aber Parteifunktionäre oder -gremien gewählt, mit denen sie kaum etwas im Sinne haben, von denen sie sich auch nicht vertreten fühlen und auf deren Entscheidungen sie auch keinen Einfluß haben.
Auf diese Weise verfälscht der Parteienstaat die Grundsätze des Parlamentarismus und dadurch auch die der repräsentativen Demokratie schlechthin...”
Geschrieben von toftof
in power to the people
um
06:00
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Zuletzt bearbeitet am 11.07.2007 18:59




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